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Aufsichtspflicht

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

aus gegebenem Anlass weisen wir Sie auf den Umfang unserer Aufsichtspflicht während der wöchentlichen Schwimmstunden hin.

  • Die Aufsichtspflicht der DLRG Nastätten e.V. über ihre jugendlichen Mitglieder erstreckt sich grundsätzlich nur auf die Zeitdauer der offiziellen Übungsstunden.
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  • Sie beginnt mit dem Betreten und endet mit dem Verlassen der Umkleidekabinen des Schwimmbades.
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  • Während der Zeit der Übungsstunde ist eine Beaufsichtigung durch die anwesenden Übungsleiter gegeben.
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  • Außerhalb der Schwimmzeiten und außerhalb der Umkleidekabinen liegt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten.


Seien Sie deshalb darauf bedacht, Ihr Kind nicht zu früh zur Übungsstunde zu bringen oder zu spät abzuholen. Falls Ihr Kind aus irgendwelchen Gründen vorzeitig den Schwimmunterricht verlassen muß, ist dies dem zuständigen Übungsleiter mitzuteilen, da er angewiesen ist, keine Jugendlichen vorzeitig zu entlassen.

Leider kann es vorkommen, dass aus technischen oder organisatorischen Gründen der Übungsbetrieb kurzfristig abgesagt werden muss und wir die betreffenden Mitglieder nicht mehr rechtzeitig informieren können. Wir bitten Sie deshalb, sich beim Bringen der Kinder zu vergewissern, dass ein Übungsleiter anwesend ist und der Schwimmunterricht stattfindet. Die Übungsteilnehmer betreten die Umkleideräume erst nach Aufforderung durch den jeweiligen Übungsleiter. Bitte weisen Sie Ihre Kinder darauf hin, dass sie ihre vollständige Kleidung nach Verlassen des Schwimmbades bei sich haben.

 

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